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Studienberatung

Sprechzeiten

Sprechstunden können prinzipiell jederzeit spontan zu üblichen Büroarbeitszeiten in Anspruch genommen werden. Bitte haben Sie Verständnis, wenn dies nicht immer sofort mit einer bestimmten Person möglich ist. In dringenden Fällen empfiehlt es sich daher einen Termin zu vereinbahren.

Anerkennung von Studienleistungen

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur Studienleistungen anerkannt werden können, wenn die von Ihnen erworbenen Kompetenzen bestandener externer Module mit denen VOLLSTÄNDIG übereinstimmen, die Sie durch unser Modul hätten erwerben können.* Voraussetzung hierfür ist, dass die Anzahl der Credit Points übereinstimmt.

Sollte dies für Sie zutreffen, wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage bitte an das Sekretariat (Raum ICFW 03/741). Ihrer Anfrage fügen Sie bitte die folgenden Unterlagen hinzu (da sonst Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden kann):

  1. Ausgefülltes Formular zur Anerkennung von Studienleistungen, welches im Prüfungsamt erhältlich ist. Beachten Sie, dass auf Seite 2 des Anerkennungsformulars Angaben darüber zu machen sind, welche Module Ihres vorherigen Studiengangs Sie als welches Modul von uns anerkennen lassen möchten. Hierbei ist es durchaus möglich, dass Sie mehrere Module Ihres vorherigen Studiengangs gemeinsam als EINS unserer Module anerkennen lassen. Dies kann insbesondere dann notwendig werden, wenn Ihre bestandenen Module einzeln weniger Credit-points aufweisen als das von uns angebotene Modul, oder nur so eine VOLLSTÄNDIGE Übereinstimmung der erworbenen Lehrkompetenzen gewährleistet werden kann.
  2. Kopie der Modulbeschreibung in Deutsch oder Englisch des Moduls, dass Sie bestanden haben und als Modul hier anerkannt haben möchten. Die Modulbeschreibung muss Ihrem Studiengang zuzuordnen sein, z.B. indem sie den Namen der Universität bzw. des Studiengangs enthält. Aus der Modulbeschreibung muss ebenfalls hervorgehen, dass die Inhalte des anzuerkennenden Moduls mit denen unseres Moduls übereinstimmen. Sollten die Angaben der Modulbeschreibung hierfür nicht ausreichen, benötigen wir alternative Dokumente, aus denen die Inhalte hervorgehen.
  3. Kopie eines Nachweises über das Bestehen des anzuerkennenden Moduls, z.B. Zeugnis.
  4. Ihre Kontaktdaten (E-Mail Adresse), damit wir Sie über den Bearbeitungsstand informieren können.

*: Einzige Ausnahme ist die Anerkennung von Studienleistungen für Module, die Sie als Auflagemodul bestehen müssen, z.B. um für ein Masterstudium zugelassen zu werden. In diesem Fall müssen die erworbenen Kompetenzen nur großteilig übereinstimmen.